Dr. Ralf Romba

"Es ist etwas Herausragendes und sehr Befriedigendes, anderen Menschen helfen zu können."

 

Dr. Ralf Romba absolvierte vor seinem Studium der Zahnmedizin eine komplette zahntechnische Ausbildung.
Einen besonderen Anspruch hat er daher an Kronen, Inlays oder Zahnersatz. Hier kommen ausschließlich geprüfte Materialien "Made in Germany" zum Einsatz, die mit modernsten Techniken hergestellt wurden. Weiterer zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt ist die Parodontologie.

 

Dr. Romba ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahn-Mund- und Kieferheilkunde, der Deutschen Gesellschaft für Paradontologie sowie der Arbeitsgemeinschaft für Keramik in der Zahnheilkunde.

 

Dr. Ralf Romba führt das Fortbildungssiegel der Bundeszahnärztekammer für überdurchschnittliche Fortbildungsleistungen.

"Es ist etwas Herausragendes und sehr Befriedigendes, anderen Menschen helfen zu können."

 

Dr. Ralf Romba absolvierte vor seinem Studium der Zahnmedizin eine komplette zahntechnische Ausbildung.
Einen besonderen Anspruch hat er daher an Kronen, Inlays oder Zahnersatz. Hier kommen ausschließlich geprüfte Materialien "Made in Germany" zum Einsatz, die mit modernsten Techniken hergestellt wurden. Weiterer zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt ist die Parodontologie.

 

Dr. Romba ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahn-Mund- und Kieferheilkunde, der Deutschen Gesellschaft für Paradontologie sowie der Arbeitsgemeinschaft für Keramik in der Zahnheilkunde.

 

Dr. Ralf Romba führt das Fortbildungssiegel der Bundeszahnärztekammer für überdurchschnittliche Fortbildungsleistungen.

Information zu Covid-19
(Stand Dezember 2022)

Information zur aktuellen Situation


Wir behandeln trotz Covid-19 vollumfänglich und ergreifen entsprechende umfassende Schutzmaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszahnärztekammer.

In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 dürfen Zahnarztpraxen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a IfSG).

Zahnärztliche Praxis
Dr. Ralf Romba und Dr. Stefanie Romba

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